AGB
gültig ab 8. April 2022
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für den Erwerb des Buchs «Boomjahre». Der Herausgeber wird vertreten durch die Kalt Medien AG, Grienbachstrasse 11, Postfach, 6302 Zug.
Zustandekommen des Vertrags
Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss einer Bestellung verpflichtet sich die Kalt Medien AG die Bestellung auszuführen und die Bücher zu versenden.
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Sollte aus unvorhersehbaren Gründen eine Auslieferung zum vorgesehenen Zeitpunkt mit einer Maximalverzögerung von 14 Tagen nicht möglich sein, wird der Kunde per E-Mail informiert. Er kann darauf vom Vertrag zurücktreten Die Kalt Medien AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern Teillieferungen durchgeführt werden, übernimmt die Kalt Medien AG die zusätzlichen Versandkosten.
Preis, Fälligkeit, Bezahlung
Innerhalb der Schweiz erfolgt die Bezahlung in Schweizer Franken via Rechnung, die der Sendung beigelegt wird. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Preise verstehen sich netto ohne Abzug eines Skontos. Preisanpassungen sind ab 8. April 2022 abhängig von Energie- und Produktionskosten möglich. Der Herausgeber behält sich vor, bei Bestellungen im Wert von mehr als CHF 300.– eine Vorauszahlung von 50% zu verlangen. Kommt der Kunde in Verzug, ist der Herausgeber berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum des Herausgebers.
Gewährleistung
Ein Rückgaberecht besteht nur bei Falschlieferungen oder Herstellungsfehlern. Die Mängel müssen innert 10 Tagen der Kalt Medien AG schriftlich gemeldet werden, Ersatzlieferungen erfolgen versandkostenfrei.
Datenschutz
Der Herausgeber und die Kalt Medien AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz zu behandeln.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Sofern nicht durch eine Schweizer Rechtsnorm etwas Anderes zwingend vorgeschrieben ist, gilt Zug als Erfüllungsort und Gerichtsstand.